Schiesskeller
Die einzige Schiessanlage im Fricktal findet grossen Anklang. Der Schiesskeller, ausgestattet mit einer modernen 25m-Schiessanlage mit 5 Einzellaufscheiben und wählbarer Distanzeinstellung, stehen Behörden, Sicherheitsdiensten und Privatpersonen zur Verfügung
Preise
1/2 Stunde
CHF 23.00/ pro Bahn
1 Stunde
CHF 45.00/ pro Bahn
Miete Ganzer Keller
CHF 190.00/ pro Stunde
10er Karte (30min pro Stempel)
CHF 230.00
(1 Eintritt à 30min gratis)
20er Karte (30min pro Stempel)
CHF 450.00
(3 Eintritte à 30min gratis)
Mietwaffe
ab CHF 12.00
Im Preis inbegriffen (leihweise)
- 1 Scheibe nach Wahl
- 1 Gehörschutz
- 1 Schutzbrille
- Klebeetiketten
- Putzspray
Schiesskurse
1-2 Personen, individuelles Programm, tel. Terminvereinbarung
1 Person - 1 Stunde
CHF 180.00
(exkl. Munition)
2 Personen - 1 1/2 Stunden
CHF 150.00 / pro Person
(exkl. Munition)
Vorschriften
Öffnungszeiten
Dienstag - Freitag
09.00 - 12.00 / 14.00 - 18.30 Uhr
Samstag
09.00 - 16.00 Uhr
Mietwaffen
Pistolen
- 22Lr: Hämmerli Xesse - Glock 44
- .380Auto: Glock 42
- 9mm Para: Glock Gen4 17/19/26/34MOS/43 -
Glock Gen5 17/19 - SIG P226/P228/P320 - 9mm Para: HK P2000/P30/SFP9 - Steyr M9 -
Walther P99 - 40S&W: Glock Gen4 23
- 10mm Auto: Glock Gen4 20
- 45ACP: HK Mark23/HK45 - Colt Double Eagle -
Glock Gen4 21 - 50AE: Magnum Research Desert Eagle
Revolver
- 44Mag: Smith & Wesson / Ruger super redhawk mit Reddot
- 22Lr: Taurus
- 357Mag: Taurus, Chiappa Rhino 60DS
Mps
- 9mm Para: SIG MPX / CZ Evo3 / Roni G1 / Roni G3
Berechtigung für den Einlass in den Schiesskeller
- CH-Bürger und Ausländer mit C-Bewilligung (ausser Embargo-Staaten).
- Kunden müssen für den Schiesskellereinlass und Munitionserwerb einen Auszug aus dem Zentralstrafregister ODER einen Waffenerwerbsschein hinterlegen (beides nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum).
- Im Ausland wohnhafte Personen oder Ausländer mit Ausweis B: brauchen eine WBK oder eine Munitionserwerbskarte.
- Höchstens eine Begleitperson pro Bahn.
- Minderjährige erst ab 16 Jahren in Begleitung der Eltern (oder in Begleitung eines Erwachsenen mit Vollmacht der Eltern).
GESETZESTEXT: VERBOT FÜR ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN ART. 12 WV (ART. 7 WG)
Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten (auch mit Ausweis C):
Serbien; Bosnien und Herzegowina; Kosovo; Mazedonien; Türkei; Sri Lanka; Algerien; Albanien.
Es dürfen halbautomatische MP-Systeme im Schiesskeller geschossen werden. Jede Waffe muss von einem Schild-Mitarbeiter als zulässig deklariert werden.
In unserem Schiesskeller darf keine Munition mit Stahlhülsen verschossen werden wie z.B. Barnaul.